|
Um
diese Seite zu drucken klicken Sie bitte hier oder
verwenden Sie die Druckfunktion Ihres Browsers!
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der
Computer Aktiv für den Allgemeinen Geschäftsbereich
-
Stand: 05. Januar 1999 -
§
1. Die nachstehenden Bedingungen finden auf alle Verträge
Verwendung, welche die Firma Computer Aktiv
als Verkäuferin der von ihr gehandelten Waren abschließt.
Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers
gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Die Annahme der von
der Firma Computer Aktiv gelieferten Waren bedeutet,
daß der Käufer auf etwaige von ihm genannte eigene Geschäftsbedingungen
verzichtet. In jedem Fall sind die nachstehenden Bedingungen
der Firma Computer Aktiv rechtswirksam für den
Gesamtvertrag.
§
2. Durch die Firma Computer Aktiv erstellte
Angebote und Kostenvoranschläge sind generell kostenpflichtig
und werden auf Grundlage des angefallenen Zeitaufwandes berechnet,
es sei denn, es kommt zum Auftrag.
§
3. Ein Kaufvertrag kommt erst dadurch zustande, daß er von
der Firma Computer Aktiv schriftlich bestätigt
wird. Bei Fehlen einer solchen schriftlichen Bestätigung kommt
der Kaufvertrag zustande durch die widerspruchslose Entgegennahme
der Ware und einer von der Firma Computer Aktiv
ausgestellten Rechnung.
§
4. Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die
Firma Computer Aktiv.
§
5. Die Firma Computer Aktiv wird zugesicherte
Liefertermine nach Möglichkeit einhalten. Sollte sie in Verzug
geraten, so kann der Käufer vom Vertrag erst dann zurücktreten,
wenn er der Firma Computer Aktiv eine angemessene
Nachfrist von mindestens drei Wochen gestellt hat. Alle sonstigen
Ansprüche des Käufers für den Fall der Nicht- bzw. der nicht
rechtzeitigen Belieferung sind ausgeschlossen. Die Firma Computer Aktiv ist von der Lieferverpflichtung entbunden,
wenn sie ihrerseits von ihren Vorlieferanten nicht rechtzeitig
und nicht in den richtigen Qualitäten und sonstigen Spezifikationen
beliefert worden ist. Darüber hinaus ist sie von jeglicher
Lieferverpflichtung entbunden, wenn Veränderungen in den behördlichen
geschaffenen Importkonditionen eintreten, bei erheblichen
Veränderungen des Wechselkurses, Rohstoffverteuerungen und
Eingriffe von höherer Gewalt, Veränderungen in den Energiekosten,
Frachten und dergleichen. In solchen Fällen ist die Firma
Computer Aktiv berechtigt, nach ihrer Wahl entweder
eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu
verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Käufer
kann verlangen, daß ein neuer Kaufvertrag abgeschlossen wird,
der die veränderten Konditionen berücksichtigt. Ein solches
Verlangen hat er innerhalb von drei Wochen nach der Mitteilung
der Firma Computer Aktiv, in welcher die Firma
Computer Aktiv wegen veränderter Konditionen
vom Vertrag zurücktritt, der Firma Computer Aktiv gegenüber geltend zu machen. Alle von der Firma Computer Aktiv gelieferten Produkte sind zum Verbleib
in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die
Wiederausfuhr von Produkten unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften
der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes und
ist für den Kunden genehmigungspflichtig. Der Kunde muß sich
selbst über diese Vorschriften informieren.
§
6. Die mitgeteilten Preise, auch soweit sie in der Auftragsbestätigung
enthalten sind, sind freibleibend. Sofern sich zwischenzeitlich
bis zur Lieferung die Listenpreise der Firma Computer Aktiv verändern, ist die Firma Computer Aktiv berechtigt, dem Käufer die jeweils zum Zeitpunkt der
Lieferung für sie allgemein geltenden Listenpreise zu berechnen.
Der Computer Aktiv bleibt nach billigem Ermessen
eine Anpassung des Kaufpreises insoweit vorbehalten, als sich
der Kurswert einer Fremdwährung zur Deutschen Mark zwischen
dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Abruf der fraglichen
Lieferung nicht unerheblich zu Lasten der Lieferantin verändert
hat. Der angebotene Preis unterliegt dem aktuellen Zolltarif,
bei einer Neufestsetzung behalten wir uns vor, diesen entsprechend
anzupassen.
§
7. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert,
die zum Zeitpunkt der Lieferung üblich ist. Für Nachbestellungen
gelten ebenfalls die Preise, welche für den Zeitpunkt der
Auslieferung der Nachbestellung als Listenpreise von der Firma
Computer Aktiv allgemein gefordert werden.
§
8. Die Firma Computer Aktiv haftet nicht für
das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Im übrigen wird eine
Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem
bestimmten Zweck nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn
die Firma Computer Aktiv dem Käufer irgendwelche
Ratschläge über die Warenverwendung erteilt hat. Die Firma
Computer Aktiv haftet weiter nicht, wenn die
gelieferte Ware lediglich zu einem Prozentsatz, der als handelsüblich
bei derartigen Produkten als schadhaft hingenommen werden
muß, schadhaft ist. Die übrige Haftung besteht ausschließlich
darin, daß schadhafte Teile zurückgegeben werden können und
gegen einwandfreie Teile umzutauschen sind oder, daß die Firma
Computer Aktiv in Höhe des zurückgegebenen Warenwertes
Gutschrift erteilt. Jeglicher sonstiger Schadenersatzanspruch,
sei es auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden und
alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich
ausgeschlossen. Für bereits verarbeitete Ware wird in keinem
Fall irgendeine Haftung übernommen. Die Verarbeitung der Ware
gilt als Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung.
§
9. Die Auslieferungen erfolgen entsprechend den Vereinbarungen,
die jeweils getroffen worden sind, beim Fehlen einer solchen
Vereinbarung nach dem Ermessen der Firma Computer Aktiv entweder ab inländischem Auslieferungslager oder
ab ausländischem Hersteller-Lieferanten. Erfüllungsort für
die Verpflichtungen des Käufers ist der Sitz der Firma Computer Aktiv.
§
10. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Firma
Computer Aktiv die an den Käufer zu liefernde
Ware an den Spediteur oder an den Frachtführer oder an einen
statt diesen eingesetzten unselbständigen Beförderer oder
an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergibt.
§
11. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen, die der Verkäuferin auf der Grundlage
des Kaufvertrages oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehen,
Eigentum der Computer Aktiv. Bei Bezahlung der
Forderungen im Wechsel- oder Scheckverfahren bleibt das Vorbehaltseigentum
so lange bestehen, wie die Firma Computer Aktiv
sich ihrerseits noch in der wechsel- oder scheckmäßigen Haftung
befindet. Bei mehreren Forderungen oder einer Forderung aus
laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung
für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen
bereits bezahlt sind. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt und nur im
Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebs berechtigt.
Er ist nicht befugt, in anderer Weise, etwa durch Verpfändung
oder Sicherungsübereignung, über die Ware zu verfügen. Die
Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
werden bereits jetzt einverständlich an die Computer Aktiv abgetreten, wobei der Käufer zur Einziehung
der Anspruche berechtigt ist. Er hat die eingegangenen Beträge
treuhänderisch unter gesonderter Aufbewahrung und Buchung
für die Computer Aktiv zu verwalten. Wird die
Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert,
so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes
der Vorbehaltsware. Etwaige Verarbeitungen nimmt der Käufer
für die Computer Aktiv vor, ohne daß diese daraus
rechtlich verpflichtet wird. Bei Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen
Waren entsteht für die Computer Aktiv Miteigentum
an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis
des Wertes (= Rechnungsbrutto einschließlich Nebenkosten und
Steuern) der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei
Verbindung, Vermischung oder Vermengung im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Falls
der Käufer Alleineigentümer der neuen Sache wird, räumt er
der Computer Aktiv bereits das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis der vorgenannten Werte ein und
verwahrt die Sache für die Verkäuferin unentgeltlich. Wird
die neue Sache weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte
Vorausabtretung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware auch
für die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung.
Der Käufer muß die Vorbehaltsware gegen alle üblichen Risiken
angemessen versichern, getrennt lagern, pfleglich behandeln
und auf Wunsch der Computer Aktiv hin entsprechend
kennzeichnen. Ansprüche aus einem Schadensfall gegen die Versicherung
werden bereits jetzt einverständlich in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware an die Computer Aktiv abgetreten.
Vollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in
die Vorbehaltsware sind der Computer Aktiv unverzüglich
unter Angabe des Namens und der Anschrift des Vollstreckungsgläubigers
oder Dritten schriftlich anzuzeigen. Die Kosten etwaiger Interventionen
der Computer Aktiv gegenüber Vollstreckungsgläubigern
oder sonstigen auf die Vorbehaltsware zugreifenden Dritten
gehen zu Lasten des Käufers. Die der Computer Aktiv im Rahmen dieser Eigentumsvorbehaltsvereinbarung gewährten
vorgenannten Sicherheiten werden durch die Verkäuferin auf
Verlangen des Vorbehaltskäufers nach dessen Wahl freigegeben,
soweit der Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen nachhaltig
um mehr als 20 v.H. übersteigt.
§
12. Alle Rechnungen sind innerhalb der auf der Auftragsbestätigung
angegebenen Zahlungsziele zu bezahlen. Wird nicht innerhalb
dieses Zahlungszieles bezahlt, so ist die Firma Computer Aktiv berechtigt, ab dem ersten Verzugstag an den
Käufer die jeweils banküblichen Zinsen zu berechnen.
§
13. Für den Fall, daß der Käufer gegenüber der Firma Computer Aktiv in Verzug gerät, ist die Firma Computer Aktiv berechtigt, sonstige vereinbarte Lieferungen
nur noch gegen Nachnahme auszuführen. Falls der Käufer eine
solche Nachnahme nicht einlöst, kann die Firma Computer Aktiv die Ware anderweitig auf Rechnung des Käufers
oder auf eigene Rechnung veräußern, wobei im übrigen der Firma
Computer Aktiv alle sonstigen Rechte gegen den
Käufer vorbehalten bleiben, insbesondere der Anspruch auf
Erstattung der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis
und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis.
§
14. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber der Firma Computer Aktiv ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es
sei denn, daß es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche
oder um von der Firma Computer Aktiv schriftlich
anerkannte Ansprüche handelt.
§
15. Bei Bestellungen auf Abruf muß die bestellte Ware innerhalb
von 12 Monaten abgerufen sein.
§
16. Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich nach Eintreffen
der Ware geltend gemacht werden, und zwar entweder schriftlich
oder telegraphisch. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware
sofort nach Eintreffen zu überprüfen in dem Umfang, wie es
handelsüblich ist. Später als acht Tage nach Empfang der Ware
können keine Beanstandungen mehr geltend gemacht werden, die
im Rahmen einer stichprobenmäßig auch in Hinblick auf elektrische
Ausführung und technische Verwendbarkeit durchgeführten Überprüfung
hätten festgestellt werden können.
§
17. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmmungen in diesen Lieferbedingungen
begründet nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. Die
Firma Computer Aktiv und der Käufer verpflichten
sich, nichtige Klauseln durch solche Absprachen zu ersetzen,
deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der
jeweils nichtigen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe
kommt.
§
18. Gerichtsstand für alle etwaigen Steitigkeiten zwischen
den Parteien, auch für Wechsel- und Scheckansprüche, ist das
Landgericht Bochum. Für den Vertrag gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
|