Allgemeine Geschäftsbedingungen


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Computer Aktiv für den Allgemeinen Geschäftsbereich

- Stand: 05. Januar 1999 -

 

 

§ 1. Die nachstehenden Bedingungen finden auf alle Verträge Verwendung, welche die Firma Computer Aktiv als Verkäuferin der von ihr gehandelten Waren abschließt. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Die Annahme der von der Firma Computer Aktiv gelieferten Waren bedeutet, daß der Käufer auf etwaige von ihm genannte eigene Geschäftsbedingungen verzichtet. In jedem Fall sind die nachstehenden Bedingungen der Firma Computer Aktiv rechtswirksam für den Gesamtvertrag.

§ 2. Durch die Firma Computer Aktiv erstellte Angebote und Kostenvoranschläge sind generell kostenpflichtig und werden auf Grundlage des angefallenen Zeitaufwandes berechnet, es sei denn, es kommt zum Auftrag.

§ 3. Ein Kaufvertrag kommt erst dadurch zustande, daß er von der Firma Computer Aktiv schriftlich bestätigt wird. Bei Fehlen einer solchen schriftlichen Bestätigung kommt der Kaufvertrag zustande durch die widerspruchslose Entgegennahme der Ware und einer von der Firma Computer Aktiv ausgestellten Rechnung.

§ 4. Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Computer Aktiv.

§ 5. Die Firma Computer Aktiv wird zugesicherte Liefertermine nach Möglichkeit einhalten. Sollte sie in Verzug geraten, so kann der Käufer vom Vertrag erst dann zurücktreten, wenn er der Firma Computer Aktiv eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen gestellt hat. Alle sonstigen Ansprüche des Käufers für den Fall der Nicht- bzw. der nicht rechtzeitigen Belieferung sind ausgeschlossen. Die Firma Computer Aktiv ist von der Lieferverpflichtung entbunden, wenn sie ihrerseits von ihren Vorlieferanten nicht rechtzeitig und nicht in den richtigen Qualitäten und sonstigen Spezifikationen beliefert worden ist. Darüber hinaus ist sie von jeglicher Lieferverpflichtung entbunden, wenn Veränderungen in den behördlichen geschaffenen Importkonditionen eintreten, bei erheblichen Veränderungen des Wechselkurses, Rohstoffverteuerungen und Eingriffe von höherer Gewalt, Veränderungen in den Energiekosten, Frachten und dergleichen. In solchen Fällen ist die Firma Computer Aktiv berechtigt, nach ihrer Wahl entweder eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Käufer kann verlangen, daß ein neuer Kaufvertrag abgeschlossen wird, der die veränderten Konditionen berücksichtigt. Ein solches Verlangen hat er innerhalb von drei Wochen nach der Mitteilung der Firma Computer Aktiv, in welcher die Firma Computer Aktiv wegen veränderter Konditionen vom Vertrag zurücktritt, der Firma Computer Aktiv gegenüber geltend zu machen. Alle von der Firma Computer Aktiv gelieferten Produkte sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes und ist für den Kunden genehmigungspflichtig. Der Kunde muß sich selbst über diese Vorschriften informieren.

§ 6. Die mitgeteilten Preise, auch soweit sie in der Auftragsbestätigung enthalten sind, sind freibleibend. Sofern sich zwischenzeitlich bis zur Lieferung die Listenpreise der Firma Computer Aktiv verändern, ist die Firma Computer Aktiv berechtigt, dem Käufer die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung für sie allgemein geltenden Listenpreise zu berechnen. Der Computer Aktiv bleibt nach billigem Ermessen eine Anpassung des Kaufpreises insoweit vorbehalten, als sich der Kurswert einer Fremdwährung zur Deutschen Mark zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Abruf der fraglichen Lieferung nicht unerheblich zu Lasten der Lieferantin verändert hat. Der angebotene Preis unterliegt dem aktuellen Zolltarif, bei einer Neufestsetzung behalten wir uns vor, diesen entsprechend anzupassen.

§ 7. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, die zum Zeitpunkt der Lieferung üblich ist. Für Nachbestellungen gelten ebenfalls die Preise, welche für den Zeitpunkt der Auslieferung der Nachbestellung als Listenpreise von der Firma Computer Aktiv allgemein gefordert werden.

§ 8. Die Firma Computer Aktiv haftet nicht für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Im übrigen wird eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn die Firma Computer Aktiv dem Käufer irgendwelche Ratschläge über die Warenverwendung erteilt hat. Die Firma Computer Aktiv haftet weiter nicht, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem Prozentsatz, der als handelsüblich bei derartigen Produkten als schadhaft hingenommen werden muß, schadhaft ist. Die übrige Haftung besteht ausschließlich darin, daß schadhafte Teile zurückgegeben werden können und gegen einwandfreie Teile umzutauschen sind oder, daß die Firma Computer Aktiv in Höhe des zurückgegebenen Warenwertes Gutschrift erteilt. Jeglicher sonstiger Schadenersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für bereits verarbeitete Ware wird in keinem Fall irgendeine Haftung übernommen. Die Verarbeitung der Ware gilt als Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung.

§ 9. Die Auslieferungen erfolgen entsprechend den Vereinbarungen, die jeweils getroffen worden sind, beim Fehlen einer solchen Vereinbarung nach dem Ermessen der Firma Computer Aktiv entweder ab inländischem Auslieferungslager oder ab ausländischem Hersteller-Lieferanten. Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Käufers ist der Sitz der Firma Computer Aktiv.

§ 10. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Firma Computer Aktiv die an den Käufer zu liefernde Ware an den Spediteur oder an den Frachtführer oder an einen statt diesen eingesetzten unselbständigen Beförderer oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergibt.

§ 11. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die der Verkäuferin auf der Grundlage des Kaufvertrages oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehen, Eigentum der Computer Aktiv. Bei Bezahlung der Forderungen im Wechsel- oder Scheckverfahren bleibt das Vorbehaltseigentum so lange bestehen, wie die Firma Computer Aktiv sich ihrerseits noch in der wechsel- oder scheckmäßigen Haftung befindet. Bei mehreren Forderungen oder einer Forderung aus laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt und nur im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebs berechtigt. Er ist nicht befugt, in anderer Weise, etwa durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung, über die Ware zu verfügen. Die Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt einverständlich an die Computer Aktiv abgetreten, wobei der Käufer zur Einziehung der Anspruche berechtigt ist. Er hat die eingegangenen Beträge treuhänderisch unter gesonderter Aufbewahrung und Buchung für die Computer Aktiv zu verwalten. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Etwaige Verarbeitungen nimmt der Käufer für die Computer Aktiv vor, ohne daß diese daraus rechtlich verpflichtet wird. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für die Computer Aktiv Miteigentum an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes (= Rechnungsbrutto einschließlich Nebenkosten und Steuern) der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Falls der Käufer Alleineigentümer der neuen Sache wird, räumt er der Computer Aktiv bereits das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der vorgenannten Werte ein und verwahrt die Sache für die Verkäuferin unentgeltlich. Wird die neue Sache weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware auch für die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung. Der Käufer muß die Vorbehaltsware gegen alle üblichen Risiken angemessen versichern, getrennt lagern, pfleglich behandeln und auf Wunsch der Computer Aktiv hin entsprechend kennzeichnen. Ansprüche aus einem Schadensfall gegen die Versicherung werden bereits jetzt einverständlich in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an die Computer Aktiv abgetreten. Vollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware sind der Computer Aktiv unverzüglich unter Angabe des Namens und der Anschrift des Vollstreckungsgläubigers oder Dritten schriftlich anzuzeigen. Die Kosten etwaiger Interventionen der Computer Aktiv gegenüber Vollstreckungsgläubigern oder sonstigen auf die Vorbehaltsware zugreifenden Dritten gehen zu Lasten des Käufers. Die der Computer Aktiv im Rahmen dieser Eigentumsvorbehaltsvereinbarung gewährten vorgenannten Sicherheiten werden durch die Verkäuferin auf Verlangen des Vorbehaltskäufers nach dessen Wahl freigegeben, soweit der Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen nachhaltig um mehr als 20 v.H. übersteigt.

§ 12. Alle Rechnungen sind innerhalb der auf der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsziele zu bezahlen. Wird nicht innerhalb dieses Zahlungszieles bezahlt, so ist die Firma Computer Aktiv berechtigt, ab dem ersten Verzugstag an den Käufer die jeweils banküblichen Zinsen zu berechnen.

§ 13. Für den Fall, daß der Käufer gegenüber der Firma Computer Aktiv in Verzug gerät, ist die Firma Computer Aktiv berechtigt, sonstige vereinbarte Lieferungen nur noch gegen Nachnahme auszuführen. Falls der Käufer eine solche Nachnahme nicht einlöst, kann die Firma Computer Aktiv die Ware anderweitig auf Rechnung des Käufers oder auf eigene Rechnung veräußern, wobei im übrigen der Firma Computer Aktiv alle sonstigen Rechte gegen den Käufer vorbehalten bleiben, insbesondere der Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis.

§ 14. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber der Firma Computer Aktiv ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, daß es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder um von der Firma Computer Aktiv schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

§ 15. Bei Bestellungen auf Abruf muß die bestellte Ware innerhalb von 12 Monaten abgerufen sein.

§ 16. Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich nach Eintreffen der Ware geltend gemacht werden, und zwar entweder schriftlich oder telegraphisch. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eintreffen zu überprüfen in dem Umfang, wie es handelsüblich ist. Später als acht Tage nach Empfang der Ware können keine Beanstandungen mehr geltend gemacht werden, die im Rahmen einer stichprobenmäßig auch in Hinblick auf elektrische Ausführung und technische Verwendbarkeit durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können.

§ 17. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmmungen in diesen Lieferbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. Die Firma Computer Aktiv und der Käufer verpflichten sich, nichtige Klauseln durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.

§ 18. Gerichtsstand für alle etwaigen Steitigkeiten zwischen den Parteien, auch für Wechsel- und Scheckansprüche, ist das Landgericht Bochum. Für den Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


 

Letztes Update: Dienstag, 28. September 2004
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