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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der
Computer Aktiv für den Geschäftsbereich Datendienste
-
Stand: 11. Mai 2000 -
§
1 Geltungsbereich
(1)
Die Computer Aktiv (im folgenden Computer Aktiv)
erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2)
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn Computer Aktiv sie schriftlich bestätigt.
(3)
Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte Computer
Aktivs die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich
dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich
zu vereinbaren.
§
2 Vertragsschluss
(1)
Der Vertrag über die Nutzung von Computer Aktiv Diensten kommt
mit der Gegenzeichnung eines Dienstleistungsvertrages durch
Computer Aktiv zustande. Computer Aktiv kann den Vertragsabschluß
von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung
bzw. der Bürgschaftserklärung einer Deutschen Bank abhängig
machen.
(2)
Computer Aktiv kann seine Dienstleistungen auch durch Dritte
erbringen, diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.
§
3 Leistungsumfang
(1)
Computer Aktiv ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden
Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der/den
dem Dienstleistungsvertrag u. dessen Anlagen.
(2)
Soweit Computer Aktiv entgeltfreie Dienste und Leistungen
erbringt, können diese eingestellt werden. Ein Minderungs-,
Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus
nicht.
§
4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1)
Der Kunde ist verpflichtet, die Computer Aktiv Dienstleistungen
sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
(a) Computer Aktiv innerhalb eines Monats über Änderungen
der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
(b)
Computer Aktiv unverzüqlich über Veränderungen in den Voraussetzengen
der Tarifordnung zu unterrichten;
(c)
die Zugriffsmöglichkeiten auf die Computer Aktiv Dienste nicht
missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
(d)
die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen
sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für
die Teilnahme am Computer Aktiv Netz erforderlich sein sollten;
(e)
anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen
und zu befolgen;
(f)
Computer Aktiv erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich
anzuzeigen (Störungsmeldungen und alle Maßnahmen zu treffen,
die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen
ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und
beschleunigen;
(g)
nach Abgabe einer Störungsmeldung, die Computer Aktiv durch
die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendengen
zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt,
dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden
vorlag;
(h)die
vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifeinordnung
zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht
zu zahlen;
(i)
Computer Aktiv entstandenen sachlichen und personellen Aufwand
und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung
zu erstatten.
(2)
Verstößt der Kunde gegen die in Abs. l Lit. (b) und (c) genannten
Pflichten, ist Computer Aktiv sofort und in den übrigen Fällen
mit Ausnahme von Lit. (h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt,
das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(3)
Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander
können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße
gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen
nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§
5 Nutzen durch Dritte
(1)
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Computer Aktiv Dienste
durch Dritte ist nicht gestattet.
(2)
Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese
ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird
die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus
kein Minderungs-, Erstattungs? oder Schadensersatzanspruch.
(3)
Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der
ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten
durch befugte oder unbefugte Nutzung der Computer Aktiv Dienste
durch Dritte entstanden sind.
§
6 Zahlungsbedingungen
(1)
Computer Aktiv stellt dem Kunden die im Dienstleistungsvertrag
nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den
entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und
Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jeweils im voraus
für den Folgemonat.
(2)
Die vereinbarten Entgelte sind monatlich im voraus zu zahlen
und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgeld
für Teile eines Kalendermonats zu entrichten so wird diese
für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
(3)
Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable
Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung
zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.
(4)
Leitungs? und Kommunikationskosten (Telekomgebühren) zwischen
Kunden und dem Anschlusspunkt von Computer Aktiv sind vom
Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf Computer
Aktiv Seite gesonderte Kosten (z. B. Terminal Adapter exklusive
Modem Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden
in Rechnung gestellt.
(5)
Computer Aktiv wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise
in geeigneter Form zukommen lassen.
(6)
Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt,
muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang
der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben
sein. Bei Verzögerung ist Computer Aktiv berechtigt, eine
Bearbeitungsgebühr zu erheben.
§
7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung
und Rückvergütung
(1)
Gegen Ansprüche Computer Aktivs kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem
Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag
zu.
(2)
Liefer? und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund von Ereignissen, die Computer Aktiv die Leistungen
wesentlich erschwerten oder unmöglich machen. Hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen,
der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer
Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen
Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern
Computer Aktivs oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern
bzw. bei den von Computer Aktiv autorisierten Betreibern von
Subknotenrechnern (POP 's) eintreten hat Computer Aktiv auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen Computer Aktiv, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3)
Dauert eine erhebliche Behinderung länger als eine Woche,
ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren,
die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistengen (Kontingente)
zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Linderung
bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern.
Eine erhebliche Behinderung liegt vor wenn
(a)
der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten
hat nicht mehr auf die Computer Aktiv Infrastruktur zugreifen
und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht
mehr nutzen kann
(b)
die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert
ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten
Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen
vorliegen.
(4)
Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches
Computer Aktivs liegende Störung erfolgt keine Rückvergütung
von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet,
wenn Computer Aktiv oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht
hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag
erstreckt.
§
8 Zahlungsverzug
(1)
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Computer Aktiv berechtigt,
von dem betreffende Zeitpunkt an Zinsen von 3 % über dem Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass Computer
Aktiv eine höhere Zinsenlast nachweist.
(2)
Computer Aktiv kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen
und ist berechtigt, den Anschluss zu sperren, falls sich der
Zahlungsverzug über mehr als 2 Monate erstreckt und Computer
Aktiv gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der
Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen
Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
(3)
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs
bleibt Computer Aktiv vorbehalten.
§
9 Verfügbarkeit der Dienste
(1)
Computer Aktiv bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen
pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende
Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt. Computer
Aktiv wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen
der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten
schnellstmöglich beseitigen.
§
10 Geheimhaltung, Datenschutz
(1)
Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten
die Computer Aktiv unterbreiteten Informationen nicht als
vertraulich.
(2)
Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet, dass
Computer Aktiv seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und
für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell
verarbeitet.
(3)
Soweit sich Computer Aktiv Dritter zur Erbringung der angebotenen
Dienst bedient, ist Computer Aktiv berechtigt die Teilnehmerdaten
offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes
erforderlich ist.
(4)
Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels
der Computer Aktiv Dienste, nicht für ihn oder den Dritten
bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
(5)
Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen
vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen
über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory Services).
§
11 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1)
Schadensersatzansprache aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und
unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Computer Aktiv
wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grobfahrlässiges
Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften
bleibt unberührt.
(2)
Computer Aktiv haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen,
dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen
Computer Aktivs Leistungen unterbleiben. Computer Aktiv haftet
nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden;
sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
(3)
Computer Aktiv haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten
Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit
oder Aktualität, noch dafür dass sie frei von Rechten Dritter
sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen
übermittelt.
(4)
Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
(a)
durch Inanspruchnahme von Computer Aktiv Diensten,
(b)
durch Übermittlung und Speicherung von Daten durch Computer
Aktiv,
(c)
durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch
Computer Aktiv,
(d)
durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter
oder übermittelter Daten seitens Computer Aktiv,
(e)
oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung
oder Übermittlung von Daten durch Computer Aktiv nicht erfolgt
ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal
in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren
Dienstgebühren der Deutschen Telekom, beschränkt soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt
sich die Haftung Computer Aktivs für dem Kunden nachweislich
entstandene Schaden auf den 1fachen Betrag des vereinbarten
monatlichen Fix-Entgeltes.
(5)
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Computer
Aktiv oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige
Verwendung der Computer Aktiv Dienste oder dadurch entstehen,
dass der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§
12 Zusätzliche Bestimmungen
(1)
Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne Computer Aktiv
Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen,
sondern den Vertrags? und Verkaufsbedingungen von Computer
Aktiv
(a)
Produktlieferungen für gewerbliche Besteller,
(b)
Installationsleistungen und Lieferungen in Projekten,
(c)
Dienstleistungen und Konzeptionierung in Projekten.
(2)
Unter sonstige Aufträge fallen
(a)
Hardware- und Softwarelieferungen
(b)
Dienstleistungen, mit Ausnahme des in § 3 beschriebenen Leistungsumfanges.
§
13 Preisänderungen
(1)
Preisänderungen durch Computer Aktiv treten drei Monate nach
Ablauf des Monats in Kraft, in welchem Sie dem Kunden mitgeteilt
wurden. Im Falle der Preisänderung hat der Kunde das Recht
den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle werden Preisminderungen
gegen gegebenenfalls gewährte Nachlasskonditionen aufgerechnet.
Eine Kündigung nach § 13 ist ausgeschlossen, wenn sich die
Erhöhung im Rahmen der Gebührenanpassungen von den von Computer
Aktiv genutzten öffentlichen bzw. vergleichbaren monopolistischen
Diensten, hält.
(2)
Preissenkungen gelten nicht als Preisänderungen und geben
dem Kunden auch nicht ein Recht auf Kündigung gemäß § 13
§
14 Schlussbestimmungen
(1)
Erfüllungsort ist soweit dies gesetzlich zulässig ist, Witten,
Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf
der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden,
einschließlich Scheck und Wechselklage sowie sämtliche zwischen
den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen
des Vertrages ist der Sitz der Computer Aktiv.
(2)
Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
(3)
Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr an unten
genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen
im Dienstleistungsvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle
benannt wurde.
(4)
An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden sind auch die
Rechtsnachfolger der Computer Aktiv Kunden gebunden.
(5)
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle
der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
möglichst nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien
zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart
hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt
hätten.
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