Allgemeine Geschäftsbedingungen


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Computer Aktiv für den Geschäftsbereich Datendienste

- Stand: 11. Mai 2000 -

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Computer Aktiv (im folgenden Computer Aktiv) erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Computer Aktiv sie schriftlich bestätigt.

(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte Computer Aktivs die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag über die Nutzung von Computer Aktiv Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Dienstleistungsvertrages durch Computer Aktiv zustande. Computer Aktiv kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer Deutschen Bank abhängig machen.

(2) Computer Aktiv kann seine Dienstleistungen auch durch Dritte erbringen, diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.

 

§ 3 Leistungsumfang

(1) Computer Aktiv ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der/den dem Dienstleistungsvertrag u. dessen Anlagen.

(2) Soweit Computer Aktiv entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

 

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Computer Aktiv Dienstleistungen sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
(a) Computer Aktiv innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;

(b) Computer Aktiv unverzüqlich über Veränderungen in den Voraussetzengen der Tarifordnung zu unterrichten;

(c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Computer Aktiv Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;

(d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Computer Aktiv Netz erforderlich sein sollten;

(e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen;

(f) Computer Aktiv erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;

(g) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die Computer Aktiv durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendengen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag;

(h)die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifeinordnung zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen;

(i) Computer Aktiv entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.

(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. l Lit. (b) und (c) genannten Pflichten, ist Computer Aktiv sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

 

§ 5 Nutzen durch Dritte

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Computer Aktiv Dienste durch Dritte ist nicht gestattet.

(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs? oder Schadensersatzanspruch.

(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Computer Aktiv Dienste durch Dritte entstanden sind.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Computer Aktiv stellt dem Kunden die im Dienstleistungsvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jeweils im voraus für den Folgemonat.

(2) Die vereinbarten Entgelte sind monatlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgeld für Teile eines Kalendermonats zu entrichten so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.

(4) Leitungs? und Kommunikationskosten (Telekomgebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt von Computer Aktiv sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf Computer Aktiv Seite gesonderte Kosten (z. B. Terminal Adapter exklusive Modem Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

(5) Computer Aktiv wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter Form zukommen lassen.

(6) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist Computer Aktiv berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

 

§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung und Rückvergütung

(1) Gegen Ansprüche Computer Aktivs kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.

(2) Liefer? und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Computer Aktiv die Leistungen wesentlich erschwerten oder unmöglich machen. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern Computer Aktivs oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von Computer Aktiv autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POP 's) eintreten hat Computer Aktiv auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Computer Aktiv, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Dauert eine erhebliche Behinderung länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistengen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Linderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor wenn

(a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat nicht mehr auf die Computer Aktiv Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann

(b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches Computer Aktivs liegende Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Computer Aktiv oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

 

§ 8 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Computer Aktiv berechtigt, von dem betreffende Zeitpunkt an Zinsen von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass Computer Aktiv eine höhere Zinsenlast nachweist.

(2) Computer Aktiv kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluss zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 2 Monate erstreckt und Computer Aktiv gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.

(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Computer Aktiv vorbehalten.

 

§ 9 Verfügbarkeit der Dienste

(1) Computer Aktiv bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt. Computer Aktiv wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

 

§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die Computer Aktiv unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

(2) Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet, dass Computer Aktiv seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(3) Soweit sich Computer Aktiv Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienst bedient, ist Computer Aktiv berechtigt die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

(4) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Computer Aktiv Dienste, nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.

(5) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory Services).

 

§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprache aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Computer Aktiv wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

(2) Computer Aktiv haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Computer Aktivs Leistungen unterbleiben. Computer Aktiv haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.

(3) Computer Aktiv haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die

(a) durch Inanspruchnahme von Computer Aktiv Diensten,

(b) durch Übermittlung und Speicherung von Daten durch Computer Aktiv,

(c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch Computer Aktiv,

(d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens Computer Aktiv,

(e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Computer Aktiv nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der Deutschen Telekom, beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich die Haftung Computer Aktivs für dem Kunden nachweislich entstandene Schaden auf den 1fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.

(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Computer Aktiv oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Computer Aktiv Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

 

§ 12 Zusätzliche Bestimmungen

(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne Computer Aktiv Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Vertrags? und Verkaufsbedingungen von Computer Aktiv

(a) Produktlieferungen für gewerbliche Besteller,

(b) Installationsleistungen und Lieferungen in Projekten,

(c) Dienstleistungen und Konzeptionierung in Projekten.

(2) Unter sonstige Aufträge fallen

(a) Hardware- und Softwarelieferungen

(b) Dienstleistungen, mit Ausnahme des in § 3 beschriebenen Leistungsumfanges.

 

§ 13 Preisänderungen

(1) Preisänderungen durch Computer Aktiv treten drei Monate nach Ablauf des Monats in Kraft, in welchem Sie dem Kunden mitgeteilt wurden. Im Falle der Preisänderung hat der Kunde das Recht den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle werden Preisminderungen gegen gegebenenfalls gewährte Nachlasskonditionen aufgerechnet. Eine Kündigung nach § 13 ist ausgeschlossen, wenn sich die Erhöhung im Rahmen der Gebührenanpassungen von den von Computer Aktiv genutzten öffentlichen bzw. vergleichbaren monopolistischen Diensten, hält.

(2) Preissenkungen gelten nicht als Preisänderungen und geben dem Kunden auch nicht ein Recht auf Kündigung gemäß § 13

 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist soweit dies gesetzlich zulässig ist, Witten, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz der Computer Aktiv.

(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Dienstleistungsvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.

(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden sind auch die Rechtsnachfolger der Computer Aktiv Kunden gebunden.

(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.

 


 

Letztes Update: Dienstag, 28. September 2004
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